Die Planung des diesjährigen Sommerurlaubs läuft allenthalben auf Hochtouren – und damit auch die Frage nach dem passenden Reiseangebot. Wie die Pauschalreise Kundinnen und Kunden umfassend absichert und was es bei der Novellierung der Pauschalreiserichtlinie zu beachten gibt, erläutert Mark Tantz, COO DERTOUR Central Europe.
„Auch in Brüssel beschäftigen sich die EU-Institutionen derzeit mit der Pauschalreise. Doch bei der anstehenden Reform der Pauschalreiserichtlinie dürfen die bereits bestehenden Vorteile und Mehrwerte keinesfalls aus dem Blick geraten, denn diese liegen für mich klar auf der Hand.
Im zurückliegenden Jahr waren die Krisenzentren der Reiseveranstalter wieder stark gefordert. Waldbrände, Überschwemmungen etwa beschäftigten uns auf Rhodos, Teneriffa oder auch Hawaii. Auch erinnern Sie sich sicherlich an das furchtbare Erdbeben vor einigen Wochen in Myanmar und Thailand und die Erdstöße auf Santorini. Im Rahmen einer Pauschalreise sind Urlauberinnen und Urlauber bei solchen Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien wie auch Insolvenzen der Reiseveranstalter umfassend geschützt und abgesichert. Ob Rücktransporte, neue Unterkünfte oder Umbuchungen – im Fall der Fälle sind Expert:innen – auch aus unserem Hause – zur Stelle und kümmern sich. Bilder von gestrandeten Urlaubern hat es auch bei der FTI-Insolvenz im letzten Jahr nicht gegeben.
Ich kann es gar nicht oft genug sagen: Die Pauschalreise ist die verbraucherfreundlichste Reiseform.
Die Pauschalreise muss auch zukünftig für Reisende preislich attraktiv bleiben und auch im Wettbewerb mit anderen Reiseprodukten wie etwa Leistungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher einzeln buchen, bestehen können.

Es muss daher dringend verhindert werden, dass die ohnehin schon sehr verbraucherfreundliche Pauschalreise durch zusätzliche Auflagen übermäßig belastet wird – während Einzelleistungen nicht mit zusätzlichen Pflichten belegt werden.
Es ist wichtig festzuhalten: Das hohe Niveau an Absicherung bedeutet für uns Reiseveranstalter auch eine deutlich höhere wirtschaftliche Belastung. Deshalb darf die Politik nicht über das Ziel hinausschießen. Denn ein umfassender Verbraucherschutz greift nur dann, wenn die Pauschalreise auch gebucht wird. Die Preissensibilität und schrumpfende Haushaltsbudgets der Kundinnen und Kunden dürfen dabei nicht vergessen werden.
Der Kommissionsentwurf der EU sieht so beispielsweise vor, dass das Rücktrittsrecht der Reisenden ausgeweitet wird. Konkret geht es um unvermeidliche außergewöhnliche Umstände am Wohnsitz oder Abreiseort. Was ist damit gemeint? Starker Schneefall am Wohnort oder ein Streik, der den Nahverkehr lahmlegt und die Anreise der Kundinnen und Kunden zum Flughafen erschwert. Dies geht aus meiner Sicht weit über den Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters hinaus, dies wäre doch eine „Überabsicherung“. Denn der Flug vom Airport in Frankfurt startet auch dann ordnungsgemäß, wenn der Wohnort des Gasts in den bayerischen Bergen eingeschneit ist. Bereits heute berücksichtigen wir die Hinweise und Warnungen des Auswärtigen Amtes am Zielort, hier tragen wir die Verantwortung für unsere Gäste.
Im aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahren muss daher nachgebessert werden. Es gilt solche preistreibenden Vorschläge genau abzuwägen – auch in Hinblick darauf, dass man auch in Zukunft Reisenden mit kleinem Budget Urlaube ermöglichen möchte. Gleiches gilt für die aktuell im Parlament diskutierte verpflichtende alternative Streitbeilegung im Schadensfall. Dieses Format passt nicht zum Produkt der Pauschalreise und würde nur unnötige Kosten verursachen. Denn als Reiseveranstalter sind wir stets vor Ort und versuchen immer, Anliegen von Kundinnen und Kunden direkt zu klären und zu lösen. Unser Ziel ist es, dass unsere Gäste einen ungestörten und erholsamen Urlaub erleben. Das sagt auch die Kundenzufriedenheit in Bezug auf Pauschalreisen. Die liegt laut einer FORSA-Umfrage nämlich bei über 90 Prozent.
Ebenfalls kritisch sehen wir den stark eingegrenzten Anwendungsbereich der „verbundenen Reiseleistungen“ im Kommissionsentwurf. Dies würde selbstständige Reisebüros massiv benachteiligen, Reiseleistungen verteuern und zu einer Konsolidierung des Wettbewerbs führen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies politisch gewünscht ist. Konkret würde dies nämlich bedeuten, dass wenn Kund:innen im Reisebüro zwei Einzelleistungen buchen, also etwa Flüge und ein Hotel, dies zu automatisch als Pauschalreise eingestuft wird – samt Absicherung. Dies ist für selbstständige Reisebüros wirtschaftlich und organisatorisch nicht leistbar und schafft Ungleichheit im Wettbewerb. Insofern begrüße ich die Position des EU-Rats, bei der mehrere Einzelleistungen vermittelt werden können, ohne dass daraus eine Pauschalreise entsteht, sofern ein bestimmter Buchungsablauf eingehalten wird.
Mein Werben für die Vorteile der Pauschalreise möchte ich mit beeindruckenden Zahlen abschließen, auch wenn es dafür noch einmal einen Rückblick auf die – auch für uns – schwierige Corona-Zeit bedarf: 240.000 deutsche Gäste zählte die Branche während der Anfänge der Pandemie in Zielgebieten. 185.000 dieser Urlauberinnen und Urlauber wurden von Reiseveranstaltern zurückgeholt. Diese Reiseveranstalter haben dann auch die entsprechenden Kosten getragen, da es sich um Pauschalreisen handelte. Die Rückreisen der weiteren 55.000 Reisenden wurden von der Bundesregierung organisiert – und durch die Urlauberinnen und Urlauber selbst getragen, denn hier handelte es sich nicht um Pauschalreisen.
Wir haben aufgrund der Pandemie, aber auch von Unwettern und Insolvenzen in den zurückliegenden Jahren enorm viel Erfahrung bei der Absicherung unserer Urlauberinnen und Urlauber gesammelt. Diese bringe ich jederzeit gerne in den weiteren Prozess um die Novellierung der Pauschalreiserichtlinie ein.“